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Mit der NATRUE-Zertifizierung das Vertrauen der Verbraucher in echte Natur- und Biokosmetik stärken

Mit seinen strengen Kriterien, 13 Produktkategorien und klar definierten Verfahren bietet NATRUE der Industrie und den Verbrauchern eine wertvolle und transparente Möglichkeit, echte Natur- und Biokosmetik von solchen Produkten zu unterscheiden, die dies nur vorgeben.

Ob Rosenöl in Bio-Qualität, Gesichtscreme auf Naturkosmetikbasis oder andere natürliche Produkte: Als Hersteller von Kosmetika profitieren Sie und Ihre Kunden von dem NATRUE-Label. SGS INSTITUT FRESENIUS Austria GmbH ist dabei Ihr kompetenter Zertifizierer.

Ihre Vorteile:

  • Internationalität: NATRUE ist international vertreten und anerkannt, nicht nur im deutschsprachigen Raum.
  • Weltweite Audits und Zertifizierungen: Durch die globale Präsenz der SGS sind auch Audits bei Ihren Lieferanten möglich.
  • Absolute Transparenz: Die Standards und Methoden, auf deren Basis wir das NATRUE-Label verleihen, sind jederzeit nachvollziehbar und transparent zugänglich.
  • Neue Märkte: Mit Naturkosmetik und Biokosmetik erschließen Sie einen wachsenden Markt, der Wert auf Nachhaltigkeit und natürliche Produkte legt.
  • Zertifizierer: SGS INSTITUT FRESENIUS Austria GmbH ist durch den US-amerikanischen IOAS für NATRUE akkreditiert.
  • Kompetente Betreuung: Ihre persönlichen Ansprechpartner bei SGS begleiten Sie durch den Zertifizierungsprozess und stehen Ihnen auch kurzfristig für Fragen zur Verfügung.

Weitere Informationen zum Ablauf einer NATRUE Zertifizierung finden Sie auf der NATRUE Webseite. Alle NATRUE zertifizierten Produkte finden Sie in der Datenbank auf der Webseite natrue.org. 

Lassen Sie Ihre Naturkosmetik durch uns zertifizieren!

Welchen Vorteil haben Verbraucher durch NATRUE?

NATRUE soll den Verbrauchern helfen, Produkte zu erkennen, die einer wirksamen und gründlichen Bewertung ihres natürlichen/ökologischen Status unterzogen wurden. 

Im Gegensatz zu seinen Mitbewerbern unterteilt NATRUE Kosmetika in 13 sehr spezifische Kategorien.

Um das NATRUE-Logo auf einer Reihe von kosmetischen Produkten anzubringen, müssen mindestens 75 % aller Einzelprodukte einer Marke oder Untermarke NATRUE-zertifiziert sein.

Die Zertifizierung einzelner Produkte ist nicht erlaubt, um Greenwashing zu vermeiden. Das bedeutet, dass die Verbraucher darauf vertrauen können, dass ein NATRUE-zertifiziertes Produkt wirklich natürlich/ökologisch ist und nicht nur ein einzelnes Produkt aus einer Serie.

Was ist für NATRUE ein zulässiger Inhaltsstoff?

Abhängig von der Art des Produkts und der Zertifizierungsstufe legt NATRUE klare Mindestmengen an natürlichen Inhaltsstoffen und ein Maximum an naturnahen Bestandteilen fest, um ein NATRUE-Zertifikat zu erhalten. Der NATRUE-Standard unterscheidet die folgenden Arten von Inhaltsstoffen:

  • Natürliche Inhaltsstoffe:
    Unverändert, nur durch physikalische Prozesse oder Fermentation gewonnen.
  • Abgeleitete natürliche Zutaten:
    Diese können das Ergebnis zulässiger biotechnologischer Verfahren oder chemischer Reaktionen wie Hydrolyse, Verseifung, Neutralisation oder Veresterung an ausschließlich natürlichen Substanzen sein.
  • Naturidentische Inhaltsstoffe:
    Die Verwendung naturidentischer Inhaltsstoffe, die in der Natur vorkommen, aber im Labor reproduziert wurden, ist streng auf Inhaltsstoffe wie Konservierungsmittel und Pigmente beschränkt, die in Anhang 2 und in Anhang 4 der NATRUE-Kriterien aufgeführt sind.

Es gibt zwei Stufen der NATRUE-Zertifizierung für kosmetische Fertigprodukte

Naturkosmetik

Die Naturkosmetik-Zertifizierung - der NATRUE-Basisstandard - legt fest, welche Inhaltsstoffe in einem Produkt erlaubt sind und wie sie hergestellt werden dürfen. Pro Produkttyp gibt es einen garantierten Schwellenwert für natürliche Inhaltsstoffe und einen Grenzwert für abgeleitete natürliche Stoffe.

Produkte, die nach diesem Standard zertifiziert sind, können auch biologische Inhaltsstoffe enthalten. 

Biokosmetik

Zusätzlich zu den Anforderungen an Naturkosmetik müssen Biokosmetika zu mindestens 95 % aus natürlichen und ggf. naturnahen Inhaltsstoffen bestehen, die aus kontrolliert biologischem Anbau und/oder kontrollierter Wildsammlung stammen.

Im Vergleich zur zweiten Stufe ist ein höherer Anteil an natürlichen Inhaltsstoffen und ein geringerer Anteil an abgeleiteten natürlichen Inhaltsstoffen erforderlich.

Zertifizierungsverfahren Phase 1: Überprüfung der Dokumentation

Der Zertifizierer überprüft die Übereinstimmung Ihrer Produktformulierung mit den Kriterien auf der Grundlage der vom Antragsteller vorgelegten Unterlagen, die unter anderem Folgendes umfassen müssen:

- Produkt- und Markenname
- Informationen über den Produktionsstandort
- Quantitative Rezeptur
- Unterlagen über das Rohmaterial, einschließlich Herkunftsnachweis, Produktionsprozess, usw.
- Bestätigung, dass das Rohmaterial nicht bestrahlt wurde und nicht gentechnisch verändert ist
- Vorgesehene Exportländer

Zertifizierungsverfahren Phase 2: Produktionsaudit

Das Audit des Zertifizierers in der Produktionsstätte muss innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss der Dokumentenprüfung durchgeführt werden.

Dabei werden die Konformität der zertifizierten Produkte und die vollständige Rückverfolgbarkeit der Rohstoffe überprüft. Innerhalb eines Jahres nach dem Auditdatum können weitere Produkte zertifiziert werden, ohne dass ein neues Produktionsaudit erforderlich ist.

Die Zertifizierung ist zwei Jahre lang gültig, danach ist eine Rezertifizierung erforderlich.

Zulassung und Zertifizierung von Rohstoffen

  • Neben der Zertifizierung von kosmetischen Fertigprodukten ist es auch möglich, einzelne kosmetische Rohstoffe zu zertifizieren oder zuzulassen.
     
  • Eine Zulassung ist auch für kosmetische Formulierungen möglich, um festzustellen, ob eine kosmetische Rezeptur mit den NATRUE-Anforderungen konform ist.
     
  • Kontaktieren Sie uns für weitere Details zur Zulassung oder Zertifizierung von kosmetischen Rohstoffen sowie zur Zulassung von kosmetischen Rezepturen.

Rechtsrahmen

Die NATRUE-Zertifizierung ist ein privater Zertifizierungsstandard, der auf der EU-Kosmetikverordnung 1223/2009 basiert.

Alle Kosmetikprodukte, ob NATRUE-zertifiziert oder nicht, müssen der EU-Kosmetikverordnung 1223/2009 oder anderen geltenden Rechtsvorschriften entsprechen, je nachdem, auf welchem Markt sie in Verkehr gebracht werden, um sicherzustellen, dass sie ausnahmslos sicher, wirksam und effizient sind.

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